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Schimmel in der Wohnung: Vier häufige Irrtümer

Zu kalt, zu feucht, zu gut gedämmt – Es existieren verschiedene Theorien, warum sich Schimmel bildet. Nicht jede davon stimmt. Das Immobilienportal immowelt.de räumt mit vier Irrtümern rund um den Schimmel auf.

Jeder sechste Deutsche wohnt in einer Schimmelwohnung, wie eine repräsentative Umfrage 2012 ergeben hat. Wenig verwunderlich, wissen viele nicht, was Schimmelbefall auslöst und wie er sich verhindern lässt. Das Immobilienportal immowelt.de schafft Klarheit.

Irrtum 1: In warmen Zimmern gibt es keinen Schimmel
Nicht die Raumtemperatur ist entscheidend für die Schimmelbildung, sondern die Luftfeuchtigkeit – vor allem wenn diese über 60 Prozent steigt. Diese Grenze ist schnell erreicht, weiß immowelt.de: Pro Tag werden in einem Vier-Personen-Haushalt rund 12 Liter Feuchtigkeit durch Duschen oder Kochen an die Luft abgegeben, rund ein Drittel davon allein durch Schweiß und Atemluft der Bewohner selbst.

Irrtum 2: Moderne Wärmedämmung fördert Schimmel
Immer noch gängig ist die Behauptung, dass eine nachträgliche Wärmedämmung die Wände am Atmen hindert und somit Schimmel verursacht. Eine verputzte Wand ist jedoch stets luft- und wasserdicht, atmet also nie. Entscheidend ist, dass die Dämmung fachgerecht durchgeführt wird, nur dann besteht kein erhöhtes Risiko. Schimmelt es dennoch, hängt das meistens mit einem bereits bestehenden Baumangel oder dem eigenen fehlerhaften Lüftungsverhalten zusammen. Dieses wird zum Beispiel nach energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie dem Einbau neuer, dichter Fenster nicht an die neuen Bedingungen angepasst. Der ungewollte, automatische Luftaustausch entfällt, häufigeres Lüften ist angesagt.

Irrtum 3: Ein paar Minuten Stoßlüften am Tag reichen
Wie oft und wie lange gelüftet werden sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Außentemperatur und der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben. Eine entsprechende DIN empfiehlt beispielsweise für die eiskalten Wintermonate mindestens viermal täglich eine Dauer von 5 Minuten, im Hochsommer hingegen 30 Minuten Stoßlüften, berichtet immowelt.de. Regen sollte nicht vom Lüften abhalten. Regenluft ist meist sogar trockener als die verbrauchte Raumluft.

Irrtum 4: Schimmelbefall berechtigt sofort zur Mietminderung
Schimmelt es in der Mietwohnung, kann eine Mietminderung rechtsgültig sein. Allerdings meist nur, wenn ein Mangel oder Schaden an der Bausubstanz vorliegt und nicht wenn der Schimmel durch fehlerhaftes Heiz- oder Lüftungsverhalten verursacht wurde. In jedem Fall sollte der Vermieter über den Schimmelbefall der Wohnung informiert werden. So kann die Ursache geklärt und eine weitere Ausbreitung verhindert werden.

Bild: Schimmelirrtuemer_Velux.jpg
Bildunterschrift: Schimmelgefahr: Vor allem im Bad sollte Feuchtigkeit nach außen geleitet werden, nie in die Wohnung.
Foto: VELUX Quelle: www.immowelt.de

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